Wochenhit: Blasenschwäche auch in Leipzig.
Rechtsstreit vor dem Landgericht Leipzig am Mittwoch. Stein des Anstoßes war ein Wahlkampfvideo des Liberalen und Zastrow+Zastrow Chefs Holger Zastrow, das vom Dresdner Grünen-Politiker Michael Schmelich böse parodiert wurde.
Zur Landtagswahl 2009 hatte sich die Sachsen-FDP mit dem Werbespot präsentiert. Zastrow streift in dem Video gedankenversunken durch ein im Winde wehendes Kornfeld und formuliert dabei seine Wahlversprechen. Dieses Video wurde von Schmelich aufgegriffen, mit satirischen Texten belegt und im Abspann geändert. So entstand ein Anti-FDP-Spot in dem eine Stimme äußert: „Worthalten muss ich – bis zum Wahltag…“ und „…Auf dem Weg zur Macht verspreche ich allen alles….“, während der Chef der „Partei mit angeschlossener Werbeagentur“ zu klassischer Musik herzallerliebst ins Weite schaut. Dieser Film wurde dann von Schmelich ins Internet gestellt und somit der Öffentlichkeit zum einsehen angeboten.
Wer jetzt denkt, dass Zastrow und seine FDP zum juristischen Nachspiel ins Landgericht gerufen hat irrt. Artificial Illusions Film – die beauftragte Produktionsfirma verklagte Schmelich wegen angeblicher Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung und Schadenersatz.
In der SZ äußert sich Geschäftsführer Marc Thomas zum Hintergrund der Klage. „Wir sehen hier eine klare Verletzung unserer Rechte, schließlich hat hier ein Dritter unser Bildmaterial für seine Zwecke genutzt, da steckt eine Menge Arbeit drin“, so Thomas. Eigentlich ein wenig verständlich. Mit dem Zwist von Politikern hätte das alles gar nichts zu tun. Ganz im Gegenteil: „Meist arbeite die Firma für Industriekunden oder Institutionen, aber auch da verlange man einen sauberen Schutz für geistiges Eigentum.“
Nein – sagt nun das Landgericht Leipzig und nimmt sich ein Urteil von 1994 zum Vorbild. Moderator Oliver Kalkofe hatte damals einen TV-Werbespot über das Mittel „Granufink“ gegen Blasenschwäche parodiert und nach sechs Jahre Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof gewonnen. Die Richter entschieden so: Sofern ein eigenständig neues Werk geschaffen werde, sei die freie Nutzung von anderem Originalmaterial erlaubt! Dieses Urteil und die damit verbundene Rechtsfrage nahmen nun auch die Leipziger Richter auf. Auf Anregung des Gerichts einigten sich Schmelich und AI Film nun auf einen Kompromiss: Der Rechtsstreit wird ergebnislos beendet. Schmelich versprach jedoch den Film aus dem Internet zu nehmen. Darüber dürfte auch AI Film froh sein. Trotzdem: Das Urteil hat es in sich, stellt es doch die Meinungsfreiheit und den Schutz der Satire über vermeintliche Urheberrechtsansprüche.
PS: Mit Schmunzeln stellen auch wir fest, dass auch das Original nicht ganz original ist. Jeder der sich mit Spots ein wenig auskennt, entdeckt gewisse Ähnlichkeit mit den Werbespots einer bestimmten Marke. Gegenüber der SZ räumte die Produktionsfirma dann auch ein, dass als Vorlage ein Werbespot einer „norddeutschen Biermarke“ diente. Aha. – vt



Sehr schön recherchiert! Gefällt mir gut das Ganze
Übrigens ein anderer populärer Rechtsstreit aus Dresden ist nun auch entschieden worden. Unsere OB Frau Orosz hat am OLG verloren und darf nun ab sofort nackt gezeigt werden